Nach der Ministererlaubnis will die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann die Vorteile einer Fusion mit Edeka möglichst rasch nutzen. Das Unternehmen stellte einen Eilantrag beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, um Waren künftig über Edeka und damit deutlich günstiger einkaufen zu können. Das Gericht soll ein Verbot der Einkaufskooperation des Bundeskartellamtes aufheben.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte Mitte März erlaubt, dass Edeka den kleinen Konkurrenten übernimmt. Kaiser's Tengelmann hat nun "vor einigen Tagen" einen Eilantrag beim OLG Düsseldorf eingereicht, um gemeinsam mit Edeka Waren einkaufen zu können, wie eine Sprecherin der Unternehmensgruppe Tengelmann am Freitag sagte. Das Hauptsacheverfahren findet demnach am 29. Juni statt. Das OLG soll vorher eine Eilentscheidung treffen.
Die Supermarktkette bezieht laut der Sprecherin schon einige Warengruppen über den Edeka-Einkaufsverbund - etwa Obst und Gemüse. Nun sollen möglichst rasch weitere Warengruppen dazukommen. Der Einkauf ist neben dem Personal ein entscheidender Kostenfaktor für die Supermarktkette.
In ihrem Antrag auf Ministererlaubnis für die Fusion hatten Edeka und Kaiser's Tengelmann betont, dass eine Einkaufskooperation die "Ertragsseite" von Kaiser's Tengelmann "wieder auf ein stabiles Fundament stellen" sollte. Das Kartellamt habe die Zusammenarbeit im Dezember 2008 aber untersagt - das sei der "entscheidende Kulminationspunkt einer anhaltend negativen Entwicklung" gewesen. Kaiser's Tengelmann habe "immer ein höheres Preisniveau" als Edeka und Konkurrent Rewe gehabt.
Kaiser's Tengelmann mit rund 450 Filialen schreibt seit langem rote Zahlen - daher der Verkauf an den Marktführer. Das Kartellamt untersagte die Übernahme durch Edeka im März 2015 aus Wettbewerbsgründen. Gabriel erlaubte sie dann unter Verweis auf den Erhalt von knapp 16.000 Arbeitsplätzen und von Arbeitnehmerrechten.
Gegen die Fusion klagten die Konkurrenten Rewe und Markant - letzterer ist laut "Lebensmittelzeitung" derzeit der Hauptlieferant für Kaiser's Tengelmann. Zuständig ist auch hier das OLG Düsseldorf. Rewes Anwälte werfen Minister Gabriel in ihrer Begründung "gravierende Verfahrensfehler" vor, wie die "Lebensmittelzeitung" zitierte.